Verpflegungsmehraufwand im Ausland


Klassische Reisekosten sind : 

  • Transport: Flüge, Züge und auch der PKW zählen zu den häufigsten Fortbewegungsmitteln für Geschäftsreisen
  • Übernachtung: Ausgaben für die Unterkunft in Hotel oder Apartment sind ebenso fester Bestandteil der Reisekostenabrechnung.
  • Verpflegung: Bewirtungsbelege können als Betriebsausgaben abgerechnet werden. Hinzu kommt auch der Verpflegungsmehraufwand (bei einer Dauer von mehr als 8 Stunden) 
  • Sonstige Kosten: Parkplatz, Tanken oder Büromaterial 

 

Formular für deine Reisekostenabrechnung inkl. reisezieltabelle


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Reisekostenformular für das Ausland
kostenloses Formular für Auslandreisen, Reisekostenaberechnung
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Was ist ein Verpflegungsmehraufwand?

Je nach Dauer der Reise und Reiseziel kommen hier verschiedene Pauschalen zum Tragen.

  1. Kleine Verpflegungspauschale: bei Geschäftsreisen mit einer Dauer von mehr als acht Stunden und weniger als 24 Stunden. Auch gilt dieser Spesensatz für An- und Abreisetage mehrtägiger Geschäftsreisen.
  2. Große Verpflegungspauschale: für Geschäftsreisen, die länger als 24 Stunden dauern, wird dieser Spesensatz für jeden ganzen Tag angewendet. Ein ganzer Tag heißt hier tatsächlich von 0:00-24:00Uhr 

Wie hoch sind die aktuellen Pauschalbeträge für Deutschland 2021 ?

kleine Verpflegungspauschale: 14,00 €

große Verpflegungspauschale : 28,00 €

 

Wie sind die aktuellen Pauschalbeträge für das Ausland 2021 ?

Für in der Liste nicht aufgeführte Länder sind die Beträge für Luxemburg anzusetzen, für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend. 

Liste 

 

Da im Ausland auch manchmal innerhalb eines Landes ( z.B. Frankreich) unterschiedliche Verpflegungspauschalen gelten, wird es bei der Abrechnung  interessant, wenn es um die Berechnung der einzelnen Tagessätze vor Ort  geht.

 

Was sind die Besonderheiten bei der Reisekostenabrechnung ?

  •  Werden an einem Kalendertag Auswärtstätigkeiten im In- und Ausland durchgeführt, ist für diesen Tag das entsprechende Auslandstagegeld maßgebend, selbst dann, wenn die überwiegende Zeit im Inland verbracht wird.
  • Bei Reisen vom Inland in das Ausland ist der Tagegeldsatz für das vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreichte Land bzw. die zuletzt erreichte gesondert in der Auslandsreisekostentabelle aufgeführte Stadt maßgebend.
  • Bei Reisen innerhalb des Auslands ist der Tagegeldsatz für das vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreichte Land bzw. die zuletzt erreichte gesondert in der Auslandsreisekostentabelle aufgeführte Stadt maßgebend.
  • Bei Rückreisen vom Ausland in das Inland richtet sich der Tagegeldsatz nach dem Land bzw. der gesondert aufgeführten Stadt, wo der Arbeitnehmer zuletzt im Ausland tätig war.