Kurzarbeit


Was bedeutet Kurzarbeit?

Im Arbeitsrecht wird mit Kurzarbeit eine vorübergehende Verringerung der regulären Arbeitszeit gemeint. Wie stark die Arbeitszeit reduziert wird, hängt von den jeweiligen individuellen Bedingungen im betroffenen Unternehmen ab. Es ist zum Beispiel möglich, dass die tägliche Arbeitszeit herabgesetzt wird oder nur an bestimmten Tagen in der Woche gearbeitet wird. Selbst wenn die Arbeitszeit auf Null reduziert wird, gilt das noch als Kurzarbeit, vorausgesetzt die Maßnahme ist nur vorübergehend. Von Kurzarbeit kann das gesamte Unternehmen, einzelne Abteilungen oder sogar auch individuelle Arbeitnehmer betroffen sein.

 

Vor- und Nachteile der Kurzarbeit

Arbeitnehmer tendieren häufig dazu, nur die Nachteile der Kurzarbeit zu sehen. Natürlich bedeutet weniger Arbeit auch weniger Geld. Der Verdienstausfall wird jedoch zumindest teilweise durch das Kurzarbeitergeld kompensiert.

Kurzarbeit hat jedoch auch Vorteile. Die Maßnahme hilft Unternehmen, Zeiten mit schlechter Auftragslage zu überstehen, weil dadurch die Kosten reduziert werden. Dadurch werden Arbeitsplätze langfristig gesichert und Mitarbeiter vor der Arbeitslosigkeit bewahrt. So überstanden viele deutsche Unternehmen die internationale Finanzkrise 2008 relativ gut, weil sie Kurzarbeit einführten und damit ihre Stammbelegschaften halten konnten.

 

Wann kann die Firma Kurzarbeit anordnen?

Bei der Einführung von Kurzarbeit muss die Geschäftsleitung strenge Regeln beachten. Im Allgemeinen trägt der Arbeitgeber das Betriebsrisiko. Das bedeutet, er muss die Arbeitnehmer auch dann bezahlen, wenn die Auftragslage schlecht ist. Nur wenn die Situation für den Arbeitgeber nicht mehr tragbar ist, darf Kurzarbeit angeordnet werden. Dazu muss jedoch eine Regelung im Tarifvertrag oder den individuellen Arbeitsverträgen der Mitarbeiter vorgesehen sein.

Wenn es in der Firma einen Betriebsrat gibt, muss dieser vorher schriftlich informiert werden und seine Zustimmung geben. Der Arbeitgeber hat außerdem die Pflicht, die Arbeitsagentur zu informieren, dort Kurzarbeitergeld zu beantragen und die schriftliche Zustimmung des Betriebsrats vorzulegen. Kurzarbeit darf nur angeordnet werden, wenn alle anderen Mittel erschöpft sind. Außerdem darf für Leiharbeiter keine Kurzarbeit angeordnet werden. Auch Unternehmen, in denen Saisonarbeit branchenüblich ist, dürfen keine Kurzarbeit anmelden.

 

Wer zahlt Kurzarbeitergeld und wie hoch ist dieses?

Kurzarbeitergeld wird von der zuständigen Arbeitsagentur gezahlt. Da die Kurzarbeit bereits von dem Arbeitgeber beantragt wurde, muss der Arbeitnehmer selbst keinen Antrag mehr stellen. Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld wird das Kurzarbeitergeld jedoch nicht direkt an den Arbeitnehmer bezahlt, sondern an den Arbeitgeber überwiesen, der es gemeinsam mit dem Arbeitslohn auszahlt.

Das Kurzarbeitergeld wird als Lohnausgleich für die weggefallenen Arbeitsstunden gezahlt. Wenn die Arbeitszeit beispielsweise um 15 Wochenstunden reduziert wird, erhält der Arbeitnehmer für die 15 weggefallenen Stunden Kurzarbeitergeld. Dessen Höhe beträgt 60 bzw. 67 Prozent (Arbeitnehmern mit Kindern) des entsprechenden Nettoverdienstes.

 

Kurzarbeitergeldrechner

Wie hoch Ihr konkretes Einkommen (Nettolohn + Kurzarbeitergeld) während der Kurzarbeit liegen würde, können Sie mit unserem Rechner Kurzarbeitergeld ermitteln (Falls Fehlermeldung auftaucht, sollte sollte die Cookies im Datenschutz akzeptiert werden)

Dieser Kurzarbeitergeld-Rechner ist ein kostenloser Service von nettolohn.de

 

Was geschieht mit der Sozialversicherung?

Die Beiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung usw.) werden auch während der Kurzarbeit wie bisher vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt. Als Berechnungsgrundlage wird ein fiktives Einkommen von 80 Prozent des Bruttoverdienstes herangezogen.

 

Kurzarbeit und Urlaub – was müssen Arbeitnehmer beachten?

Grundsätzlich besteht ein Urlaubsanspruch auch während der Kurzarbeit. Arbeitnehmern wird sogar empfohlen, während der Kurzarbeit Urlaub zu machen, weil der Arbeitgeber im Urlaub verpflichtet ist, das volle Entgelt zu zahlen und dadurch die finanziellen Folgen der Kurzarbeit gemildert werden. Besteht die Kurzarbeit über längere Zeit fort, kann der Urlaubsanspruch allerdings anteilig reduziert werden, ähnlich wie bei Teilzeitkräften. Diese Regelung ist aber umstritten.

 

Wie lange darf Kurzarbeit angeordnet werden?

Die maximale Dauer wird vom Gesetzgeber auf 12 Monate begrenzt. Liegen auf dem Markt jedoch außergewöhnliche Umstände vor, kann die Dauer des Antrag bis auf 24 Monate verlängert werden. Von dieser Ausnahmeregelung wurde in der Vergangenheit häufig Gebrauch gemacht.

 

Kann Kurzarbeit verweigert werden?

Das ist nur in solchen Fällen möglich, wenn Kurzarbeit weder im Arbeitsvertrag noch im Tarifvertrag vereinbart wurde oder wenn es im Unternehmen keinen Betriebsrat gibt bzw. dieser der Kurzarbeit nicht zugestimmt hat. Die Verweigerung der Kurzarbeit ist kein Kündigungsgrund. Der Arbeitgeber kann jedoch vom Arbeitnehmer verlangen, dass er seinen Resturlaub nimmt und angesammelte Überstunden abfeiert.